Allgemeine Bestimmung & Haftungsausschluss

Haftungsausschluss
Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach der Veranstaltung eintreten. Die Teilnahme geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Teilnehmer verzichten bei entstandenen Schäden ausdrücklich auf das Recht des Vorgehens und Rückgriff gegen den Veranstalter sowie dessen Beauftragten und Helfer.

Mit Abgabe der Nennung und Unterschrift des Haftungsausschlusses erkennen die Teilnehmer die in der Einladung und Ausschreibung festgelegten Bestimmungen uneingeschränkt rechtsgültig an. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung und Änderungen im Programm vorzunehmen sowie das Recht, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Teile abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände notwendig ist, ohne Schadensersatzpflichten zu übernehmen. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind davon ausgenommen. Der Veranstalter haftet nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsausschluss vereinbart ist. Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes oder sonstiger Schadenersatzansprüche.

Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche aller Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen deren Organe, ehrenamtliche Helfer und Mitarbeiter, sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen, den Veranstaltern, den Sponsoren, den Grundstückseigentümern, Behörden und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Sofern Teilnehmer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, verpflichten sie sich, dafür zu sorgen, dass auch der Fahrzeugeigentümer die auf der Nennung abgedruckte Verzichtserklärung abgibt. Bei nicht zutreffender Angabe stellen Teilnehmer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen wie bereits oben dargestellt frei.

Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab.

Allgemeine Bestimmungen

Der Veranstalter behält sich vor, bei vorliegenden Gründen die Veranstaltung abzusagen bzw. Änderungen hinsichtlich Streckenführung, Zeitplan, usw. zu veranlassen. Er erlässt Durchführungsbestimmungen, die ebenso verbindlich sind wie die Ausschreibung selbst. Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt ausschließlich das Orga-Team der IG Bergstraße (siehe Veranstalter). Ebenso obliegt die Auslegung der Ausschreibung und der Durchführungsbestimmungen usw. allein dem Veranstalter. Einsprüche und Proteste gegen die Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen werden nicht zugelassen. Die Teilnehmer erkennen durch ihre
Unterschrift auf der Nennung die Bedingungen der Ausschreibung an.

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